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RG, 13.01.1936 - 2 D 841/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Sind Prozeßbevollmächtigte, auch wenn sie nicht dem Rechtsanwaltsstand angehören, rechtlich verpflichtet, im bürgerlichen Streitverfahren ohne Rücksicht auf die Belange ihrer Parteien zu verhindern, daß unwahre eidliche Zeugenaussagen zustandekommen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 70, 82
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.08.1952 - 4 StR 416/51
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Prozessbetrugs - Anforderungen an die …
Ob diese Pflicht erst durch die im Januar 1933 geschaffene Änderung des § 138 ZPO begründet worden ist oder schon vorher auf Grund der allgemeinen Berufspflicht eines Rechtsanwalts, der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, bestand (RGSt 70, 82, 390, JW 1938, 1711 Nr. 2), bedarf keiner Erörterung. - BGH, 20.08.1953 - 1 StR 88/53
Rechtsmittel
Die vereinzelt gebliebene Entscheidung RGSt 70, 82, 84 ist abzulehnen. - BGH, 15.10.1954 - 2 StR 12/54
Rechtsmittel
Hatte der Angeklagte dieses Bewusstsein nicht, so handelte er nicht vorsätzlich (RGSt 70, 82 [84]; 75, 271 [276]; BGHSt 1, 22).